Bagatellschaden

Kurzgutachten bei Bagatellschäden

Nicht immer müssen Gutachten, die infolge von einem Unfall erstellt werden, ausgesprochen umfangreich sein. Insbesondere bei Bagatellschäden haben sich in den letzten Jahren die sogenannten Kurzgutachten bewährt. Sie sind nicht so kostenintensiv wie die klassischen Ausführungen. Die Kosten, die durch eine solche Bewertung entstehen, sind verschieden und hängen in erster Linie von dem Umfang, sowie dem Schaden an sich ab. Unsere Experten fertigen für Sie die Begutachtungen an. Auch wenn ein Bagatellschaden auf den ersten Blick gering und überschaubar ist, können durch diesen erhebliche Belastungen entstehen. Aus diesem Grund sollten Sie nie auf ein solches Gutachten verzichten. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern.

Sie haben eine Frage, zu den finanziellen Aufwendungen, die auf Sie zukommen? Dann wenden Sie sich am besten noch heute an uns. Wir informieren Sie über alle anfallenden Schritte und die Besonderheiten einer solchen Bewertung. Ein Kurzgutachten kann auch für Sie eine große Hilfe sein. So können sie durch dieses einen Kostenvoranschlag, den Sie beispielsweise von einer Werkstatt erhalten, besser einschätzen.

Große Belastungen möglich

Es ist keine Seltenheit, dass die sogenannten Bagatellschäden nicht der Versicherung oder der Polizei gemeldet werden. Dabei reichen Kratzer im Lack oder beispielsweise eine kleine Delle im Blech, um große finanzielle Belastungen zu verursachen.

Vor allem bei modernen Autos lässt sich heute kaum mehr ermitteln, wie hoch der Schaden an dem Fahrzeug tatsächlich ist, auch wenn er auf den ersten Blick gering zu sein scheint. Um das Ausmaß eines Bagatellschadens richtig abschätzen zu können, bedarf es in Tat dem nötigen Fachwissen und dem richtigen Blick dafür. An dieser Stelle knüpfen unsere Sachverständigen an. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und wissen, wie sie verschiedene Beschädigungen beurteilen müssen. Dies ist sowohl für Sie als auch für die den Versicherer entscheidend.

Vor allem bei diesen Schäden wird die Polizei häufig nicht verständigt, um wertvolle Zeit zu sparen. Immer wieder kommt es allerdings vor, dass sich die kleinsten Beschädigungen am Fahrzeug zu einer kapitalen Baustelle entwickeln, die mit erheblichen Kosten für den Fahrzeughalter einhergehen. Doch nicht nur die Aufwendungen an sich, sondern eben auch die Unterscheidung zwischen Unfall- und Bagatellschaden lassen bei den meisten Verbrauchern Fragen aufkommen. Seit Jahren wird in der Regel immer dann von einem Bagatellschaden gesprochen, wenn dieser Belastungen in Höhe von 750 Euro nicht übersteigt.

Schon bei dieser Definition können Fahrzeughalter jedoch überfordert sein. Fehlt ein gewisses Grundwissen mit Blick auf die Reparaturen, ist es kaum möglich abzuschätzen, ob diese Summe ausreicht. So können die Kosten gewissermaßen explodieren, wenn eine Lackierung erforderlich ist.

Entscheidend für den Kostenaufwand ist nicht nur die Beschädigung an sich. Grundlegend muss ebenso auf weitere Aspekte wie die Automarke und das Fahrzeugmodell eingegangen werden. Insbesondere bei Mittelklassewagen können sehr schnell hohe Kosten entstehen.

Nicht alle Beschädigungen lassen sich erkennen

Es gibt viele Versicherer, die auch bei einem kleinen Schaden vor der Schadensregulierung einen Kostenvoranschlag möchten. An dieser Stelle gibt es bei der Vorgehensweise allerdings beachtliche Unterschiede zwischen den Versicherungen. Grundlegend ist ein Kurzgutachten jedoch ratsam. Gutachter können bereits bei der Bewertung des Schadens darauf eingehen, ob mit weiteren, größeren Kosten durch Folgeschäden gerechnet werden muss. Es ist nicht selten, dass Schäden nicht sofort zu erkennen geben, welches Ausmaß sie doch eigentlich haben.

Nicht immer kann selbst die Werkstatt auf Anhieb sagen, welches Ausmaß eine Beschädigung dieser Art tatsächlich hat. Typisches Beispiel hierfür sind die Beschädigungen, die infolge eines Heckaufpralls entstehen. Gerade bei neueren Modellen ist es schwierig, den Kostenaufwand abzuschätzen. Moderne Stoßfänger sind so gestaltet, dass sie reversibel sind. Demnach absorbieren sie die Energie, wenn es zum Aufprall kommt, bewegen sich dann aber wieder in ihre ursprüngliche Form zurück. Es lässt sich für einen klassischen Fahrzeughalter kaum erkennen, ob die Metallstruktur angegriffen wurde.

Eine gute Alternative

Im Vergleich zu klassischen Ausführungen handelt es sich bei den Kurzgutachten um eine praktische Alternative. Meist weigert sich die Versicherung bei einem solchen Schaden ein komplettes Gutachten zu finanzieren. In diesem Fall kann eine solche kurze Bewertung der richtige Ansatz sein. Es ist nicht so umfangreich wie ein normales Gutachten und reicht daher für eine solche Beschädigung in der Regel aus. Dabei arbeiten die Sachverständigen auch hier ausgesprochen genau und geben Aufschluss über die einzelnen Kostenpositionen.

Die Kosten, die dadurch entstehen, sind ausgesprochen gering. Aufgrund der niedrigen finanziellen Aufwendungen werden Gutachten dieser Art in der Regel eben auch durch die Versicherung übernommen. Ein solches kurzes Gutachten ist immer noch die beste Lösung, um bei einen Bagatellschaden Klarheit zu schaffen. Von einem Anruf beim Zentralanruf der Versicherer muss dagegen abgeraten werden. Diese Adresse kann den meisten Versicherten nicht helfen und schickt diese lediglich in bestimmte Werkstätten.

War der Unfall unverschuldet, können sich die Fahrzeugführer weitgehend problemlos an einen Rechtsanwalt wenden. Er wird in diesem Fall von der gegnerischen Versicherung getragen, sodass keine Kosten auf den Fahrzeughalter zukommen. Dass sich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts lohnt, zeigen die aktuellen Zahlen. Demnach erhalten Geschädigte von der Versicherung im Schnitt nur 80 Prozent der eigentlichen Ansprüche, wenn sie auf einen Rechtswalt verzichten.

Die Schadensregulierung hängt aber bei weitem nicht nur von dem rechtlichen Beistand ab. Wichtig sind ebenso weitere Faktoren, wie zum Beispiel die Minuten, die nach dem Ereignis zu finden sind. Die Handlungen, die hier ausgeübt wurden, sind grundlegend ausschlaggebend für die Schadensregulierung. Sicherlich ist nicht jeder Schaden so groß, dass es nach Meinung der Beteiligten lohnt, die Polizei zu verständigen. Auf einige Besonderheiten sollte trotzdem eingegangen werden.

Sicherlich ist es immer der Idealfall, wenn der Unfallgegner die eigene Schuld auch ohne Einschränkungen zugibt. Doch dies sollte wenn möglich auch in dieser Form festgehalten werden. Ist dies nicht der Fall, kann es bei dem Unfallgegner zu einem plötzliches Sinneswandel kommen, der jegliche Schuld zurückweist.

Im besten Fall werden noch vor Ort Protokolle des Unfallhergangs angefertigt. Diese sollten von allen Beteiligten unterschrieben werden. In den Protokollen geht es ebenso darum, die persönlichen Daten und das Fahrzeugkennzeichen zu vermerken. Darüber hinaus sollte, im Idealfall, auch die Versicherungsnummer einen Platz finden.

Für eine konfliktfreie Schadensregulierung ist es grundlegend sinnvoll, Fotos von dem Unfallort zu machen. Nur durch diese einzelnen Besonderheiten ist es möglich zu verhindern, dass sich die Bagatelle letztlich zu einer Regulierungskatastrophe entwickelt, die Nerven kostet. Beugen Sie dieser vor und versuchen Sie nach einem solchen Ereignis stets mit Bedacht zu handeln.

Sie benötigen ein Kurzgutachten zu einem Bagatellschaden und wollen dabei auf Gutachter mit jahrelanger Erfahrung vertrauen? Dann sind Sie bei uns richtig. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir fertigen für Sie Bewertungen zu Bagatellschäden an und stehen Ihnen darüber hinaus mit allen wichtigen Informationen zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, die wir als Gutachter sammeln durften.