Beweissicherung

Beweissicherung bei ungeklärter Schuldfrage

Bei Unfällen ist es keine Seltenheit, dass die Schuld zunächst ungeklärt ist. In den Momenten nach dem Unfall sind meist andere Fragen wichtiger. Darüber hinaus räumen die Beteiligten häufig nicht gern die eigene Schuld ein. Fester Bestandteil unserer Leistungen ist die Beweissicherung bei ungeklärter Schuldfrage. Ist die Schuld eines Unfalls nicht geklärt, besteht grundlegend die Möglichkeit, ein Gutachten anfertigen zu lassen.

Unsere Kfz-Gutachter fertigen auf Wunsch ein entsprechendes Gutachten an. Neben dem Unfallgutachten können Sie sich in unseren Leistungen für weitere Angebote entscheiden. Ein solches Gutachten dient in erster Linie der Sicherung der Beweise, durch die schließlich die Schuldfrage endgültig geklärt werden soll. In diese Bewertung fließen alle Beschädigungen ein, die an einem Fahrzeug entstanden sind. Sie sind entscheidend, um beispielsweise die Kosten abschätzen zu können, die durch einen solchen Schaden entstanden sind.

Der dadurch entstehende Kostenvoranschlag kann an die zuständige Versicherung übermittelt werden und stellt in der Regel auch eine wichtige Grundlage für die eigene Schadensregulierung dar.

Sicherung von Beweisen

Damit die Sicherung der Beweise möglich ist und die Frage der Schuld geklärt werden kann, ist es entscheidend, alle wichtigen Informationen zu sammeln. Diese fließen schließlich in das jeweilige Gutachten ein. Oberstes Ziel ist natürlich immer die Klärung der Schuld. Zugleich kann ein solches Kfz-Wertgutachten aber auch Klarheit über die Kosten bieten, die infolge des Unfalls auf die einzelnen Seiten zukommen. Neben der Sicherung der Beweise finden Sie in unseren Leistungen auch die Erstellung von kompletten Unfallrekonstruktionen. Für die Schadenabwicklung werden zahlreiche Informationen benötigt, die im Zuge der Beweissicherung gesammelt werden müssen.

Auch wenn nach einem Unfall meist ein Schockmoment herrscht, gilt es einen klaren Kopf zu bewahren oder zumindest die richtigen Experten zur Hand zu nehmen. Im Idealfall wird der Unfallort gemeinsam mit allen beteiligten Fahrzeugen fotografiert. Neben Übersichtsfotos sollten grundlegend auch Detailfotos angefertigt werden, die sich auf bestimmte Bereiche des Unfallhergangs, aber auch auf die Beschädigungen beziehen. Damit kann sich die Versicherung zu späterer Zeit einen besseren Überblick verschaffen.

Bei der Klärung der Schuld kann ebenso eine Unfallskizze helfen. Auch bei ihr handelt es sich um ein wichtiges Element. Aufschluss über etwaige Schäden können neben den offensichtlichen Beschädigungen zum Beispiel auch Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte geben. Grundlegend können die Beschädigungen, die infolge eines Unfalls an dem Fahrzeug entstanden sind, weit kostenintensiver sein als im ersten Moment angenommen wird. Daher ist es bei größeren Unfällen immer empfehlenswert, wenn die Polizei verständigt wird. Das sollte auch immer dann erfolgen, wenn Personen zu Schaden gekommen sind.

Hilfe vom Sachverständigen

Es ist immer ratsam, die Hilfe von einem Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Er übernimmt nicht nur die Erstellung einer Unfallanalyse, sondern steht ebenso beratend zur Seite. Dies kann sowohl bei der Korrespondenz mit der Versicherung als auch mit der Werkstatt eine große Hilfe sein. Unsere Kfz-Gutachter sind vom Fach und wissen, auf welche Besonderheiten sie eingehen müssen.

Unsere Gutachter sind Kfz-Experten und können daher die unterschiedlichen Folgen ideal einschätzen. Die richtige Einschätzung ist bei der Anfertigung von einem solchen Gutachten ausschlaggebend. Darüber hinaus ist vor allem die Präzision entscheidend.

Auch wenn Ihnen ein Gutachter mit Rat und Tat zur Seite steht und wichtige Aufgaben übernimmt, müssen Sie direkt nach dem Geschehenen auf die Sammlung aller wichtigen Daten achten. So empfiehlt es sich Telefonnummer und Adresse der Zeugen zu notieren, sodass diese schließlich ebenfalls im Rahmen der Analyse zugezogen werden können.

Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, sind Sie mit Blick auf die Kosten auf der sicheren Seite. Beim Haftpflichtschaden können Sie als Geschädigter auf folgende Rechte zurückgreifen:

  • freie Wahl einer Werkstatt
  • freie Wahl eines Rechtsanwalts und Sachverständigen
  • Reparaturkostenerstattung wahlweise ohne Mehrwertsteuer
  • Mietwagenanspruch

Achten Sie bei der Schadensregulierung mit der Versicherung immer darauf, dass Sie hinsichtlich der Behebung in der Pflicht sind, die Möglichkeiten der Schadenminderung zu berücksichtigen. Unsere Kfz-Gutachter stehen Ihnen bei all diesen Fragen zur Seite. Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich über all unsere Leistungen. Sicherlich werden wir Ihnen sowohl bei der Beweissicherung als auch bei der genauen Bewertung der Schäden helfend zur Seite stehen. Service geht bei uns über die klassischen Leistungen hinaus.