Gutachten

Kfz Gutachten bei Kaskoschäden

Während die Kfz Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung darstellt, bildet die Kaskoversicherung eine freiwillige Absicherung. Sie kann in zwei Formen, der Teil- und Vollkasko, gewählt werden. Gerade bei Kaskoschäden hat sich die Anfertigung von einem Gutachten für die Versicherung durchgesetzt. Die Versicherung verschafft sich mit diesem einen Überblick über den Schaden und dessen Ausmaß und geht darauf im Zuge der Regulierung ein.

Meist verlangt die Versicherung sogar die Anfertigung von einem Gutachten, damit die Beschädigung objektiv bewertet werden kann. Dabei wird das Fahrzeug durch einen Gutachter genauestens unter die Lupe genommen. Ein solches Unfallgutachten ist immer neutral und kann nicht für die Versicherung, sondern auch für den Besitzer eine große Hilfe sein. Bei der Regulierung eines Schadens kann prinzipiell nicht nur ein Weg eingeschlagen werden. Mittlerweile gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um einen Kaskoschaden zu beheben. Die Auswahl der genauen Vorgehensweise kann die Kosten, die durch die Schadensregulierung entstehen, deutlich senken. Um diese Chance auszunutzen, verlangen die meisten Versicherungen ein Gutachten. Ein Sachverständiger, der eine solche Kfz Bewertung vornimmt, ist vom Fach und kann auf die Besonderheiten des Fahrzeugs, sowie die Eigenschaften des Schadens durch den Unfall eingehen. Jede Reparatur geht mit einem gewissen Kostenaufwand einher. In einigen Versicherungsverträgen verpflichtet sich der Fahrzeughalter beispielsweise zur Inanspruchnahme von Vertragswerkstätten. Diese sind zwar teurer als freie Werkstätten, allerdings verfügen die Mitarbeiter mit Blick auf die Fahrzeugmodelle einer einzelnen Marke über mehr Erfahrung.

Ermittlung des Umfangs

Beim Gutachten für Kaskoschäden, das an die Versicherung übermittelt wird, geht es in erster Linie darum, dass das Volumen des Schadens ermittelt wird. Hierbei handelt es sich um eine Grundvoraussetzung. Grundsätzlich setzen sich die Sachverständigen an dieser Stelle aber auch mit einer möglichen Wertminderung auseinander, die durch die Beschädigung entstanden ist. Die Wertminderung fließt entscheidend in die vollständige Bewertung ein und kann gerade nach einem Unfall hoch sein. Liegt auch ein Haftpflichtschaden nach einem Unfall vor, kann für beide Bereiche ein gemeinsames Gutachten erstellt werden, das an die Versicherung übermittelt wird. Oft wissen Geschädigte nicht, dass die Erstellung von einer solchen Bewertung für die Versicherung vorgeschrieben sein kann.

Dies lässt sich aus den Vertragsbedingungen der Kaskoversicherung entnehmen. Wichtig ist, dass die Kostenübernahme geklärt ist. In der Regel übernimmt die Versicherung die Aufwendungen, die durch die Arbeit von dem Sachverständigen entstanden sind. An dieser Stelle kommt es aber immer wieder zu Unstimmigkeiten mit der Versicherung. Bevor Sie mit einem unserer Gutachter Kontakt aufnehmen, sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen.

Mit einer solchen Bewertung erhalten Sie von Ihrem Sachverständigen zahlreiche Informationen, die sich beispielsweise auf die Reparatur beziehen. Sie sollen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Reparaturmethode helfen und Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten einräumen. Grundlegend ist ein solches Gutachten nicht nur für die Versicherung, sondern auch für Sie selbst eine große Hilfe.

Notwendigkeit eines Gutachtens

Es gibt viele Situationen, in denen die Inanspruchnahme von einem Gutachter bei einem Kaskofall notwendig ist. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Schaden durch Eigenverschulden hervorgerufen wurde. In diesem Fall fordert die Versicherung in vielen Fällen ein solches Gutachten, um sich über die Aufwendungen einen Überblick zu verschaffen. Gleiches gilt, wenn ein Schaden durch folgende Ereignisse verursacht wurde:

  • Gewalt
  • Blitzschlag
  • Sturm
  • Hagel
  • Wild
  • Diebstahl
  • Brand

Mit der Kaskoversicherung sichern Sie Ihr Fahrzeug in erster Linie gegen Zerstörung, Beschädigung und Verlust ab. Daher ist die Vorgehensweise im Schadensfall hier meist ein wenig anders als bei einem Haftpflichtschaden. Um den Versicherungsschutz nutzen zu können, schließen sie in beiden Fällen mit der Versicherung einen Vertrag ab, in dem die genaue Vorgehensweise bei der Schadensregulierung definiert ist. Entscheidend sind dabei immer vertragliche Ansprüche.

In den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung ist das Volumen der Ersatzleistungen, die im Zuge der Kaskoversicherung bereitgestellt werden, genauestens geregelt. Nach deutschem Recht muss die Versicherung bei einem Kaskoschaden nicht zwingend die finanziellen Belastungen übernehmen, die durch das Gutachten entstehen. Um böse finanzielle Überraschungen vermeiden zu können, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich die rechtzeitige Klärung mit Ihrer Versicherung.

Die Schadensregulierung

Bei einem Kaskoleistungsfall kann die Schadensregulierung natürlich sehr verschieden ausfallen. In den letzten Jahren hat sich bei den meisten Versicherungen jedoch die Übernahme der reinen Reparaturkosten durchgesetzt. Weitere Aufwendungen werden, auch wenn sie in Verbindung mit dem Schaden entstanden sind, nicht beglichen. Lediglich bei den sogenannten Bergungs- und Schleppkosten gestaltet sich das Bild ähnlich. Anders sieht es dagegen bei folgenden Bereichen aus:

  • Kosten für einen Mietwagen
  • Nutzungsausfall
  • Wertminderung
  • Betriebsmittel

Wird die Erstellung eines Gutachtens gefordert, kann die Vorgehensweise sehr unterschiedlich sein. Viele Versicherungen vertrauen auf eigene Gutachter, die zu den Versicherungsnehmern geschickt werden. Es gibt aber auch die eine oder andere Versicherung, die die Kosten für einen freien Gutachter übernimmt. Nehmen Sie in diesem Fall einfach Kontakt mit uns auf. Wir werden uns für Sie mit der Anfertigung von Ihrem Unfallgutachten auseinandersetzen.

Die unterschiedlichen Kaskoversicherungen

In Deutschland wird zwischen zwei Kaskoversicherungen unterschieden, die Sie für Ihr Fahrzeug in Anspruch nehmen können. Eine davon ist die Teilkaskoversicherung. Sie ist nicht ganz so umfangreich wie die Vollkaskoversicherung, deckt aber einen erheblichen Teil der Schäden ab. In der Teilkaskoversicherung sind Schäden, die durch Glasbruch, Raub und Diebstahl entstanden sind, in den definierten Leistungen enthalten. Des Weiteren erfolgt bei folgenden Leistungsarten die Kostenübernahme:

  • Einbruchsschäden
  • Brandschäden
  • Elementarschäden

Unter letzteren müssen Schäden verstanden werden, die infolge von Naturgewalten wie Hagel, Blitzschlag oder beispielsweise auch Überschwemmung entstanden sind. Auch Wildunfälle sind fester Bestandteil der Teilkaskoversicherung. Eine Besonderheit zeigt sich bei der Teilkaskoversicherung im Rahmen der Beitragsgestaltung. So spielt bei dieser Absicherung der Schadenfreiheitsrabatt keine Rolle. Entscheidend für die Beiträge sind der Fahrzeugtyp, der Zulassungsort und die Fahrleistung, die jährlich durch den Versicherungsnehmer erzielt wird. Dieses Modell bietet den Vorteil, dass die Schadensregulierung bei der Teilkaskoversicherung nicht zu höheren Beiträgen im folgenden Versicherungsjahr führt. Von der Schadensregulierung sind alle Schäden ausgenommen, die durch Vorsatz, sowie grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung ist insgesamt umfangreicher wie die Teilkasko. So werden bei der Vollkaskoversicherung auch die Schäden berücksichtigt, die selbst verursacht wurden. Dies gilt insbesondere für Unfallschäden.

Grundlegend werden durch die Vollkaskoversicherung auch die Schäden am Fahrzeug übernommen, bei denen der andere Verkehrsteilnehmer nicht ermittelt werden kann. Auch Vandalismus Schäden sind typischer Bestandteil der Vertragsinhalte. Wird eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, sind in dieser grundsätzlich auch die Bestandteile der Teilkaskoversicherung enthalten.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um die Beiträge bei dieser Versicherung zu minimieren. Am einfachsten ist dies über eine mögliche Selbstbeteiligung möglich. Diese kann bei Vertragsabschluss gezahlt werden. Die Selbstbeteiligung kommt im Schadensfall zum Tragen. Dabei müssen die Versicherten einen Teil der Kosten selbst tragen. Wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt, kann in der Regel individuell bestimmt werden, wobei von der Versicherung an dieser Stelle eine Staffelung angeboten wird. Wie bei der Teilkaskoversicherung ist die Schadensregulierung bei der Vollkaskoversicherung ausgeschlossen, wenn die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder auch Vorsatz entstanden sind. In diesem Fall wird die Versicherung die Regulierung nicht ohne weiteres übernehmen.

Durch die Kaskoversicherung werden sämtliche Schäden abgedeckt, die direkt am eigenen Fahrzeug entstehen. Damit schließt diese Absicherung eine wichtige Lücke. Da sie freiwillig ist, kann sie jederzeit ergänzend zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Kommt es zu einem Kaskoschaden sind die Ansprüche der Versicherten anders als dies bei einer Haftpflichtversicherung der Fall ist.